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Beratungseinsatz Hanau

GP Ambulante Pflegedienst

Beratungseinsatz Hanau

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Beratungseinsatz Hanau Beratungseinsatz Hessen

Beratungseinsatz Hanau
Beratungseinsatz Hanau

Ein Beratungseinsatz ist die vom Staat vorgeschriebene verpflichtende Beratung der Angehörigen von pflegebedürftigen Personen.

Auch wenn diese Einsätze verpflichtend sind, sollten Sie sie als Hilfe und Unterstützung sehen. Durch diese Beratungen soll sichergestellt werden, dass die Angehörigen mit der zu leistenden Pflege nicht überfordert sind.

Außerdem werden Ihnen Hilfestellungen erklärt und gezeigt. Eines der Vorteile ist zu dem auch, dass ein direkter Ansprechpartner vorhanden ist.

Beratungseinsatz Hanau und Umgebung +49 6181 50 85 213 unter diese Nummer sind wir für Sie erreichbar von Montags bis Freitags 08:00 bis 17:00 Uhr. Oder jederzeit per E-Mail.

Der Beratungseinsatz muss in Anspruch genommen werden, sobald ein Pflegegrad von 2 bis 5 vorhanden ist un nur Pflegegeld in Anspruch genommen wird.

Bei einem Pflegegrad 1 ist der Beratungseinsatz freiwillig und muss nicht stattfinden. Für die Pflegegrade 2 und 3 ist vorgeschrieben jedes Halbjahr solch einen Einsatz vorzuweisen. Bei den Pflegegraden 4 und 5 ist die Häufigkeit auf 1 mal pro Vierteljahr festgelegt.

Auch wenn die Pflegebedürftige Person durch einen Pflegedienst versorgt werden, können Angehörige freiwillig jedes halbe Jahr einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Wenn der Beratungeinsatz freiwillig in Anspruch genommen wird, werden die Kosten für den Einsatz von der jeweiligen Pflegeversicherung übernommen. Der Beratungeinsatz bei den Pflegegraden 2 bis 5 ist aus zwei Gründen verpflichtend. Zum einen um die pflegebedürftige Person zu schützen und zum anderen um die Angehörigen zu unterstützen.

Die Pflegekassen möchten damit sicherstellen, dass der Pflegebedürftige ohne Komplikationen versorgt wird und dass die Qualität der Pflege gesichert ist.

Wird während diesen Einsätzen festgestellt, dass bei der Pflege schwerwiegende Fehler begangen werden oder dass die pflegebedürftige Person vernachlässigt wird, dass kann das dazu führen, dass das Pflegegeld umgewandelt wird in eine Pflegesachleistung. Das würde bedeuten, dass die Pflege durch einen Pflegedienst teilweise oder sogar ganz ausgeführt wird, diese Maßnahme führt dann dazu, dass das Pflegegeld teilweise oder ganz entfällt.

Güven ambulante Pflegedienst GmbH
Güven ambulante Pflegedienst GmbH

Beratungseinsatz Hanau

 

Beratungseinsatz Hessen
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Beratungseinsätze werden individuell auf die Pflegesituation der zu pflegenden Person angepasst. Zu diesen Einsätzen gehört, dass die Angehörigen über Unterstützungsangebote aufgeklärt werden, dass Pflegeschulungen und Pflegekurse vorgestellt werden, dass abgeklärt wird welche Pflegehilfsmittel in Frage kommen und eventuell auch die Beratung dieser Hilfsmittel, dass die beratenden Personen prüfen ob eine Höherstufung notwendig ist und natürlich über vorhandene Probleme und deren Lösungen.

 

Beratungseinsatz Hanau und Umgebung besondere Aufgaben dieser Einsätze sind aber auch zu prüfen ob die pflegebedürftige Person verwahrlost oder ob sie unzureichend gepflegt wird und zu überlegen ob ein Pflegedienst oder ein Betreuer eingeschaltet werden sollte. Durchgeführt werden solche Beratungseinsätze ohne Ausnahme immer von anerkannten Pflegekräften. Sie sollten acht darauf geben, dass die Beratungseinsätze immer von dem gleichen Pflegedienst durchgeführt werden, da dann die häuslichen Pflegeumstände bereits bekannt sind. Doch die Pflegeperson oder der Pflegebedürftige können selbst entscheiden, wer die Beratung durchführt.

Es ist jedoch vorgeschrieben, dass der Einsatz immer in den eigenen vier Wänden der zu pflegenden Person stattfindet, damit sich der Berater ein optimales Bild über die häusliche Pflegesituation machen kann und die Pfleger über notwendige Hilfsmittel aufklären kann. Beratungseinsatz Hanau und Umgebung ambulante Pflegedienst Güven.