Pflegeberatung Alzenau & Karlstein Güven Pflegedienst bietet pflegebedürftigen Menschen/Angehörigen umfassende Unterstützung, um den Pflegealltag zu bewältigen.
Was ist Pflege Beratungeinsatz
Ein Beratungseinsatz durch einen Pflegedienst ist eine verpflichtende Maßnahme für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen. Dieser Einsatz erfolgt gemäß § 37 Absatz 3 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI) und dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sowie der Unterstützung und Beratung der pflegenden Angehörigen oder anderen Pflegepersonen.
Ablauf eines Beratungseinsatzes durch einen Pflegedienst:
- Terminvereinbarung: Der pflegebedürftige Mensch oder seine Angehörigen vereinbaren einen Termin mit einem anerkannten Pflegedienst, der den Beratungseinsatz durchführen soll. Viele Pflegedienste bieten diesen Service in Verbindung mit ihren regulären Pflegeleistungen an.
- Durchführung des Einsatzes:
- Eine qualifizierte Pflegefachkraft des Pflegedienstes besucht den Pflegebedürftigen zu Hause.
- Die Pflegefachkraft überprüft die Pflegesituation und die Qualität der durchgeführten Pflege.
- Es wird besprochen, ob die Pflegeperson mit der Pflege überfordert ist oder ob eventuell Unterstützung notwendig ist.
- Empfehlungen zu Pflegehilfsmitteln, organisatorischen Verbesserungen und Entlastungsangeboten werden gegeben.
- Beratung und Anleitung:
- Die Pflegefachkraft berät die pflegenden Angehörigen oder die Pflegeperson. Es werden Tipps zur Verbesserung der Pflegequalität gegeben, z. B. zu Pflegemethoden, körperlicher Entlastung, dem Einsatz von Pflegehilfsmitteln und möglichen Weiterbildungen für die Pflegeperson.
- Zudem gibt es Hinweise zu zusätzlichen Entlastungsangeboten, wie Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Tagespflege.
- Dokumentation des Beratungseinsatzes:
- Der Beratungseinsatz wird von der Pflegefachkraft dokumentiert. Diese Dokumentation wird anschließend an die Pflegekasse weitergeleitet, um die Durchführung des verpflichtenden Beratungseinsatzes zu bestätigen.
Wichtigkeit des Beratungseinsatzes:
- Der Beratungseinsatz ist verpflichtend, um das Pflegegeld weiterhin zu erhalten. Er dient dazu, die Pflegequalität zu sichern und pflegende Angehörige zu entlasten.
- Wenn der Pflegebedürftige den Beratungseinsatz nicht in Anspruch nimmt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder komplett einstellen.
Häufigkeit der Beratungseinsätze:
- Pflegegrad 2 und 3: mindestens alle sechs Monate.
- Pflegegrad 4 und 5: mindestens alle drei Monate.
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen, sodass dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Es ist wichtig, diese Einsätze regelmäßig wahrzunehmen, um die Pflegequalität zu sichern und eventuelle Überforderungen der pflegenden Angehörigen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Güven Pflegedienst | Pflegeberatung Alzenau und Pflegeberatung Karlstein 2024-2025
Pflegeberatung Alzenau | Pflegeberatung Karlstein
Was ist Pflegeberatung?
Pflegeberatung ist ein professionelles Beratungsangebot, das pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige oder Betreuer unterstützt. Sie dient dazu, individuelle Lösungen für die Pflege zu finden und Betroffene über ihre Rechte, Pflegemöglichkeiten und finanzielle Unterstützungsangebote aufzuklären.
Was ist Pflegeberatung SGB XI 37.3
Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 des SGB XI bezieht sich auf die verpflichtenden Beratungseinsätze für Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen. Diese Einsätze dienen der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen oder anderer Pflegepersonen.
Inhalte der Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI:
- Qualitätssicherung: Der Beratungseinsatz soll sicherstellen, dass die pflegebedürftige Person in der häuslichen Umgebung gut versorgt wird und die Pflege fachgerecht durchgeführt wird.
- Unterstützung und Anleitung der Pflegepersonen: Die pflegenden Angehörigen oder Pflegepersonen erhalten Hilfestellung und Beratung, wie sie die Pflege besser organisieren und durchführen können. Hierzu gehört auch die Empfehlung von Pflegehilfsmitteln oder die Vermittlung von Pflegeschulungen.
- Beratung zu Pflegeleistungen: Informationen über zusätzliche Pflegeleistungen und Entlastungsangebote, z. B. Verhinderungspflege, Tagespflege oder Kurzzeitpflege, werden zur Verfügung gestellt.
- Frühzeitige Erkennung von Problemen: Der Einsatz dient auch dazu, mögliche Überforderungen der pflegenden Angehörigen frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen einzuleiten, etwa durch die Empfehlung zusätzlicher Unterstützung oder den Einsatz eines Pflegedienstes.
Wer muss einen Beratungseinsatz nach § 37.3 in Anspruch nehmen?
- Pflegebedürftige, die in einen Pflegegrad (2 bis 5) eingestuft wurden und Pflegegeld von der Pflegekasse beziehen, weil sie zu Hause von Angehörigen oder anderen Privatpersonen gepflegt werden, sind verpflichtet, regelmäßige Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen.
Häufigkeit der Beratungseinsätze:
- Pflegegrad 2 und 3: alle sechs Monate (zweimal im Jahr).
- Pflegegrad 4 und 5: alle drei Monate (viermal im Jahr).
Wer führt die Beratungseinsätze durch?
Die Einsätze werden von anerkannten Pflegediensten, Pflegeberatern oder Pflegestützpunkten durchgeführt. Die Kosten für den Beratungseinsatz trägt die Pflegekasse.
Folgen bei Nichtdurchführung:
Wenn der Pflegebedürftige den verpflichtenden Beratungseinsatz nicht in Anspruch nimmt, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen. Das bedeutet, dass es wichtig ist, die Beratungstermine regelmäßig wahrzunehmen, um den Anspruch auf Pflegegeld zu sichern.
Ziel des § 37.3 SGB XI:
Das Ziel dieser Beratungseinsätze ist es, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige zu unterstützen, indem sie professionelle Anleitung und Beratung erhalten. Dadurch soll eine langfristig gute und gesicherte Pflege zu Hause gewährleistet werden.